Sitzungsvereinbarung:

Sitzungsvereinbarung zwischen:   

____________________________________________________________________________Name und Adresse des Klienten:und Jeanne van Deest, Knud-Rasmussen-Straße 22 / 26389 Wilhelmshaven, Telefon: 04421 / 878586Dies ist eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Klienten und dem Kinesiologen, Sitzungen zur Weiterbildung von Körper und Geist im Sinne der Begleitenden Kinesiologie abzuhalten.

1. Dem Klienten ist bekannt, dass der Begleitende Kinesiologe keine medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten anwendet und auch nicht heilkundlich tätig ist. Dem Klienten ist bewusst, dass    es sich bei einer kinesiologischen Sitzung nicht um eine heilkundliche und/oder therapeutische Behandlung handelt.    

2. Die beratenden Sitzungen können eine ärztliche oder psychologische Behandlung des   Klienten nicht ersetzen, sondern nur begleiten. Die Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Therapeuten durch beide Parteien ist wichtig. Eventuell notwendige heilkundliche   Behandlungen sollten aufgrund der in dieser Vereinbarung geregelten Weiterbildung seitens   des Klienten nicht unterbrochen, abgebrochen oder aufgeschoben werden. Die Verantwortung hierfür liegt allein beim Klienten.

3. Der Klient wurde darüber aufgeklärt, dass es sich bei der Begleitenden Kinesiologie um eine ganzheitliche und erfolgsunabhängige Weiterbildung für Körper und Geist handelt. Ein konkreter Erfolg im Sinne einer heilkundlichen Behandlung kann nicht Ziel dieser Vereinbarung sein.

4. Der Klient wurde über den Inhalt der Sitzungen aufgeklärt. Es unterliegt der freien Ent-   scheidung des Klienten, die Weiterbildung aufzunehmen, fortzusetzen oder abzubrechen.    

5. Der Verlauf der Sitzung wird zum großen Teil vom Klienten mitbestimmt und liegt in seiner Verantwortung. Ob der Klient die vorgeschlagenen Lernübungen ausführt, obliegt seiner Entscheidung und seiner Verantwortung. 

6. Ein wichtiges Instrument in der Beratenden Kinesiologie ist die kinesiologische Muskel-

Reaktion während der Balance. Der Beratende Kinesiologe benutzt diese Muskelreaktion als Hilfsmittel in der Beratung, als "Gesprächsform". Es handelt sich dabei nicht um eine Diagnose

oder Therapie im Sinne einer Heilbehandlung, sondern um eine Form der Muskelkommunikation (z.B. um zu definieren, welche Ebenen welchen Stress beinhalten). Während der Balance

werden im Rahmen der Maßnahmen zum Stressabbau Körperteile berührt (gehalten, gerubbelt, geklopft etc.). Dies dient dem akuten Abbau von bestehendem Stress des Klienten sowie zu Demonstrationszwecken, d.h. zur Anleitung des Klienten, wie er sich bei Stress zukünftig selbst unterstützen kann (Stressmanagement). Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Form der Diagnose oder eine Therapie im Sinne der Heilkunde.

7. Die Zusammensetzung und Berechnung des Honorars wurden dem Klienten im Vorgespräch erklärt. Das Honorar beträgt:70€ erste Balance und 60 EUR pro weitere Balance inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.    Vorauszahlungen werden nicht geleistet. Bezahlung erfolgt in bar, nach jeder Sitzung.

8. Der Klient hat die Möglichkeit, sich bei Fragen und Beschwerden an die Ethik-Gruppe der DGAK (Deutsche Gesellschaft für Angewandte Kinesiologie e. V.) zu wenden.    (Handys sind innerhalb einer Balance immer ausgeschaltet)!    

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Ort, Datum                                                                     E-Mail Adresse / Telefon

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Unterschrift der Kinesiologin / Unterschrift des Klienten /  (  bei Minderjährigen, der

                                                                                      Erziehungsberechtigte )